Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gesetzgebende Gewalt
gesetzgebende Gewalt(Legislative), die dem Staat zustehende Befugnis, Gesetze zu erlassen (Gewaltenteilung). Im Ständestaat des späten MA. lag die g. G. beim Landesherrn unter Zustimmung der Stände, im absolutist. Staat beim Landesherrn allein. In der konstitutionellen Monarchie übt sie der Monarch zus. mit dem Parlament, in den parlamentarisch-demokrat. Staaten die gesetzgebende Versammlung (Parlament) oft zus. mit dem Staatspräs. (USA) und einer zweiten Kammer (z. B. Bundesrat) aus.
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Ansicht: gesetzgebende Gewalt