Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
geschützte Pflanzen und Tiere
geschützte Pflanzen und Tiere,wild wachsende Pflanzen, deren Beschädigung oder Entfernung vom Standort wegen ihrer Seltenheit verboten oder nur beschränkt zulässig ist, sowie wild lebende Tiere, deren mutwillige Tötung, missbräuchl. Aneignung und Verwertung ständig oder zeitweise verboten ist. Eingeschlossen in diesen Schutz sind Entwicklungsformen, Lebensstätten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften. Der gesetzl. Schutz ist im Wesentlichen im Rahmen des Bundesnaturschutz-Ges. (i. d. F. v. 12. 3. 1987) und der Bundesartenschutzverordnung (vom 18. 9. 1989) vorgesehen (Rote Liste, Washingtoner Artenschutzabkommen). Hiervon unberührt bleiben die Vorschriften von Pflanzenschutzrecht, Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht sowie Forst-, Jagd- und Fischereirecht.
geschützte Pflanzen und Tiere,wild wachsende Pflanzen, deren Beschädigung oder Entfernung vom Standort wegen ihrer Seltenheit verboten oder nur beschränkt zulässig ist, sowie wild lebende Tiere, deren mutwillige Tötung, missbräuchl. Aneignung und Verwertung ständig oder zeitweise verboten ist. Eingeschlossen in diesen Schutz sind Entwicklungsformen, Lebensstätten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften. Der gesetzl. Schutz ist im Wesentlichen im Rahmen des Bundesnaturschutz-Ges. (i. d. F. v. 12. 3. 1987) und der Bundesartenschutzverordnung (vom 18. 9. 1989) vorgesehen (Rote Liste, Washingtoner Artenschutzabkommen). Hiervon unberührt bleiben die Vorschriften von Pflanzenschutzrecht, Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht sowie Forst-, Jagd- und Fischereirecht.