Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gerichtsfreier Hoheitsakt
gerichtsfreier Hoheitsakt(justizfreier Hoheitsakt), Staatsakt, bes. Regierungsakt (z. B. Ernennung oder Entlassung eines Bundesmin.), der wegen seines hochpolit. Charakters als der gerichtl. Rechtmäßigkeitskontrolle entzogen (nicht justiziabel) gilt.
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