Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gerechter Preis
gerechter Preis(lat. iustum pretium), Grundbegriff der Preislehre der Scholastiker, wonach der Angebotspreis für ein Sachgut dessen Produktionskosten decken soll. Die Produktionskosten müssen aber zugleich auf der Grundlage des »standesgemäßen Unterhalts« der Produzenten kalkuliert sein. Die normative Lehre vom g. P. ist eine Kostentheorie des Preises ohne Berücksichtigung der Nachfrageseite. - Von der gegenwärtigen christl. Soziallehre wird diese Theorie durch Preisbildungsfaktoren ergänzt, die eine Übervorteilung des Anbieters wie des Nachfragers ausschließen.
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