Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
genetischer Fingerabdruck
genetischer Fingerabdruck(DNS-Fingerprinting), gentechn. Verfahren, das der Identifizierung von Personen anhand von Körpersekreten, Blut, Haaren oder Gewebeteilen dient. Der g. F. ist eine anerkannte Methode zur Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen (z. B. für Vaterschaftsnachweise). Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Personen den gleichen g. F. aufweisen, wird auf 1:30 Mrd. geschätzt. In Großbritannien, wo das Verfahren entwickelt wurde, und in den USA ist es seit 1987 in Strafprozessen zugelassen, in Dtl. seit 1990 als ergänzendes Beweisanzeichen zulässig (ohne unumstößl. Beweiswert). Die strafprozessualen Voraussetzungen zu Gewinnung und Verwendung des g. F. sind durch Ges. zur DNS-Analyse vom 17. 3. 1997 (Ergänzung der StPO) präzisiert worden.
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