Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gemischtwirtschaftliche Unternehmen
gemischtwirtschaftliche Unternehmen,Unternehmen (in privatrechtl. Form), an dem öffentl. Träger (Bund, Länder, Gemeinden) und private Anteilseigner beteiligt sind. In Betracht kommen nach dem Haushalts- und dem Gemeindewirtschaftsrecht nur Rechtsformen, bei denen die Haftung der öffentl. Hand auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist: v. a. AG, GmbH. G. U. finden sich v. a. in der Energieversorgung und im Verkehrswesen. G. U. können auch durch teilweise Privatisierung öffentl. Unternehmen entstehen.
gemischtwirtschaftliche Unternehmen,Unternehmen (in privatrechtl. Form), an dem öffentl. Träger (Bund, Länder, Gemeinden) und private Anteilseigner beteiligt sind. In Betracht kommen nach dem Haushalts- und dem Gemeindewirtschaftsrecht nur Rechtsformen, bei denen die Haftung der öffentl. Hand auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist: v. a. AG, GmbH. G. U. finden sich v. a. in der Energieversorgung und im Verkehrswesen. G. U. können auch durch teilweise Privatisierung öffentl. Unternehmen entstehen.