Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gemeinnützige Wohnungsunternehmen
gemeinnützige Wohnungsunternehmen,nach dem Ges. über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen i. d. F. vom 29. 2.1940 Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer jurist. Person, die nicht unter dem überwiegenden Einfluss von Angehörigen des Baugewerbes stehen und die ihre Wohnungen nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stellen; von Genossenschaftswohnungen zu unterscheiden.
gemeinnützige Wohnungsunternehmen,nach dem Ges. über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen i. d. F. vom 29. 2.1940 Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer jurist. Person, die nicht unter dem überwiegenden Einfluss von Angehörigen des Baugewerbes stehen und die ihre Wohnungen nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stellen; von Genossenschaftswohnungen zu unterscheiden.