Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gemeingefährliche Straftaten
gemeingefährliche Straftaten,strafbare Handlungen, die eine Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen oder für hochwertige Sachgüter herbeiführen, z. B. Brandstiftung, Verursachung einer Überschwemmung, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Gefährdung des Straßenverkehrs, gemeingefährl. Vergiftung von Brunnen und Gebrauchsmitteln, Unterlassung der Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Fällen gemeiner Gefahr oder Not (§§ 306-323 c StGB; ähnlich §§ 169 ff. österr., Art. 221 ff. schweizer. StGB).
gemeingefährliche Straftaten,strafbare Handlungen, die eine Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen oder für hochwertige Sachgüter herbeiführen, z. B. Brandstiftung, Verursachung einer Überschwemmung, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Gefährdung des Straßenverkehrs, gemeingefährl. Vergiftung von Brunnen und Gebrauchsmitteln, Unterlassung der Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Fällen gemeiner Gefahr oder Not (§§ 306-323 c StGB; ähnlich §§ 169 ff. österr., Art. 221 ff. schweizer. StGB).