Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gemeiner Wert
gemeiner Wert,Steuerrecht: Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes, wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnl. Geschäftsverkehr normalerweise erzielbar ist. Er ist bei der steuerl. Bewertung nach dem Bewertungs-Ges. grundsätzlich (mit zahlr. Ausnahmen) zugrunde zu legen.
gemeiner Wert,Steuerrecht: Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes, wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnl. Geschäftsverkehr normalerweise erzielbar ist. Er ist bei der steuerl. Bewertung nach dem Bewertungs-Ges. grundsätzlich (mit zahlr. Ausnahmen) zugrunde zu legen.