Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gefährliche Güter
gefährliche Güter,nach dem Bundes-Ges. über die Beförderung g. G. vom 6. 8. 1975 solche Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften und ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung (durch Eisenbahn, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge) Gefahren für die öffentl. Sicherheit und Ordnung, für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen können. Durch RVO sind v. a. die Zulassung der in Gefahrklassen eingeteilten Güter zur Beförderung, die Art der Beförderung, die techn. Ausstattung und die Kennzeichnung der entsprechenden Fahrzeuge geregelt.
Literatur:
Rodewald, G.u. Heuschen, R.: Gefährl. Stoffe u. Güter. Stuttgart u. a. 1994.
Europ. Übereinkommen über die internat. Beförderung g. G. auf der Straße (ADR), hg. v. H. Grundtner. Wien 21995.
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