Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gütezeichen
Gütezeichen,Wort- und/oder Bildzeichen zur Kennzeichnung einer bestimmten Qualität von Waren oder Leistungen. Eine gesetzl. Regelung der G. fehlt, sie können aber nach ihrer Anerkennung als Kollektivmarke in das vom Patentamt geführte Markenregister eingetragen werden. G. dürfen nicht für Einzelerzeugnisse, sondern nur für Warenarten und Leistungskategorien geschaffen werden. (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.)
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