Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Güteverfahren
Güteverfahren,Verfahren im Arbeitsgerichtsprozess, in dem der Vors. bei Beginn der mündl. Verhandlung eine gütl. Einigung zu erstreben und zu diesem Zweck mit den Parteien das gesamte Streitverhältnis zu erörtern hat (§ 54 Arbeitsgerichtsgesetz).
Güteverfahren,Verfahren im Arbeitsgerichtsprozess, in dem der Vors. bei Beginn der mündl. Verhandlung eine gütl. Einigung zu erstreben und zu diesem Zweck mit den Parteien das gesamte Streitverhältnis zu erörtern hat (§ 54 Arbeitsgerichtsgesetz).