Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Güterverkehr
Güterverkehr, Beförderung von Gütern durch Eisenbahnen, Kfz, Schiffe, Luftfahrzeuge und Rohrleitungen. Die längste Tradition als leistungsfähiger G.-Träger hat die Schifffahrt in Gestalt der Binnen- und Seeschifffahrt. Bedeutsam wurden diese auch, als mit der Industrialisierung der Transport von Massengütern immer wichtiger wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der Eisenbahn-G. zugunsten des Güterkraftverkehrs ständig ab.
Ursachen für diese Entwicklung sind neben der Internationalisierung der Zulieferung und Produktion (»global sourcing«) die zunehmende Integration der Märkte in Europa sowie der Verkehrswegebau und die Liberalisierung der Verkehrsmärkte innerhalb der EU, die die Transportkosten weiter gesenkt hat.
Der Straßen- oder Güterkraftverkehr umfasst den gewerbl. Güterfernverkehr, den gewerbl. Güternahverkehr (Beförderung von Gütern innerhalb der Gemeinde oder der Nahzone) und den Werkverkehr (werkeigener Nah- und Fernverkehr). Im Rahmen des Nahverkehrs dürfen Güter innerhalb der Grenzen eines Gemeindebezirks oder innerhalb der Nahzone (75 km um den Standort) befördert werden. Der Verkehr darüber hinaus gilt als Fernverkehr. Der gewerbl. Güternahverkehr mit Lkw mit einer Nutzlast von mehr als 750 kg oder mit Zugmaschinen bedarf der Erlaubnis, die Aufnahme des gewerbl. Güterliniennahverkehrs zusätzlich der Genehmigung. Er unterliegt dem Beförderungs- und Tarifzwang. Für den Werkfernverkehr gilt anders als im Werknahverkehr ein besonderes Lizenzierungsverfahren.
In Österreich und der Schweiz ist der relativ hohe Anteil der Eisenbahnen an der inländ. G.-Leistung charakteristisch.
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