Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Günstigkeitsprinzip
Günstigkeitsprinzip(Begünstigungsprinzip), Grundsatz des Arbeitsrechts, dass bei voneinander abweichenden Vereinbarungen (z. B. im Tarif- und Einzelvertrag) die Vorschrift vorgeht, die für den Arbeitnehmer eine günstigere Regelung enthält (§ 4 Abs. 3 Tarifvertrags-Ges.).
Günstigkeitsprinzip(Begünstigungsprinzip), Grundsatz des Arbeitsrechts, dass bei voneinander abweichenden Vereinbarungen (z. B. im Tarif- und Einzelvertrag) die Vorschrift vorgeht, die für den Arbeitnehmer eine günstigere Regelung enthält (§ 4 Abs. 3 Tarifvertrags-Ges.).