Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gymnasium
Gymnasium[grch. »Sportstätte, wo mit nacktem Körper geturnt wird«] das, weiterführende Schule, deren Abschluss (Abitur) i. d. R. Voraussetzung für das Studium an einer wiss. Hochschule ist. An Gesamtschulen kann das Abitur an der gymnasialen Oberstufe abgelegt werden. Die Normalform des G. wird unterteilt in die Sekundarstufe I (i. d. R. Klasse 5-10) und die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe). Die Klassen 5 und 6 werden meist als Orientierungsstufe geführt. Die gymnasiale Oberstufe ist in Form eines Kurssystems organisiert, innerhalb dessen der Schüler die Schwerpunkte seiner gymnasialen Schullaufbahn unter Beachtung versch. Richtlinien selbst bestimmen kann. Neben der Normalform des G. mit einer acht- bis neunjährigen Schulzeit gibt es G. der Aufbauform, die an die Realschule anschließen und mit dem Abitur bzw. oft einer fachgebundenen Hochschulreife abgeschlossen werden; Formen sind u. a. Fach-G., techn. G., Wirtschafts-G. Für Berufstätige stehen im Rahmen des zweiten Bildungsweges Abend-G. oder Kollegs zur Verfügung.
Im antiken Griechenland war das G. (Gymnasion) urspr. eine Stätte der körperl. Ertüchtigung für die männl. Jugend; später wurde es zunehmend auch Ort der mus. und geistigen Bildung. Aus den Dom- und Klosterschulen des MA. sowie den humanist. Gelehrtenschulen des 16. Jh. entwickelte sich das G. in der heutigen Gestalt in der Epoche des Neuhumanismus, wobei Latein und Griechisch Hauptfächer wurden (humanist. G.). Dieses G. gewann im 19. Jh. das Privileg, den Hochschulzugang zu vermitteln; erst um 1900 erhielten auch die inzwischen neben dem G. entstandenen Real-G. (Latein, moderne Fremdsprachen) und Oberrealschulen (Naturwiss., moderne Fremdsprachen) die gleichen Rechte.
▣ Literatur:
Kraul, M.: Das deutsche G. 1780-1980. Frankfurt am Main 1984.
⃟ Burkert, H. D.: G. u. Gymnasialität. Aspekte einer Gymnasialpädagogik. Essen 1994.
⃟ Schmidt, Arno: Das G. im Aufwind. Aachen 21994.
Gymnasium[grch. »Sportstätte, wo mit nacktem Körper geturnt wird«] das, weiterführende Schule, deren Abschluss (Abitur) i. d. R. Voraussetzung für das Studium an einer wiss. Hochschule ist. An Gesamtschulen kann das Abitur an der gymnasialen Oberstufe abgelegt werden. Die Normalform des G. wird unterteilt in die Sekundarstufe I (i. d. R. Klasse 5-10) und die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe). Die Klassen 5 und 6 werden meist als Orientierungsstufe geführt. Die gymnasiale Oberstufe ist in Form eines Kurssystems organisiert, innerhalb dessen der Schüler die Schwerpunkte seiner gymnasialen Schullaufbahn unter Beachtung versch. Richtlinien selbst bestimmen kann. Neben der Normalform des G. mit einer acht- bis neunjährigen Schulzeit gibt es G. der Aufbauform, die an die Realschule anschließen und mit dem Abitur bzw. oft einer fachgebundenen Hochschulreife abgeschlossen werden; Formen sind u. a. Fach-G., techn. G., Wirtschafts-G. Für Berufstätige stehen im Rahmen des zweiten Bildungsweges Abend-G. oder Kollegs zur Verfügung.
Im antiken Griechenland war das G. (Gymnasion) urspr. eine Stätte der körperl. Ertüchtigung für die männl. Jugend; später wurde es zunehmend auch Ort der mus. und geistigen Bildung. Aus den Dom- und Klosterschulen des MA. sowie den humanist. Gelehrtenschulen des 16. Jh. entwickelte sich das G. in der heutigen Gestalt in der Epoche des Neuhumanismus, wobei Latein und Griechisch Hauptfächer wurden (humanist. G.). Dieses G. gewann im 19. Jh. das Privileg, den Hochschulzugang zu vermitteln; erst um 1900 erhielten auch die inzwischen neben dem G. entstandenen Real-G. (Latein, moderne Fremdsprachen) und Oberrealschulen (Naturwiss., moderne Fremdsprachen) die gleichen Rechte.
▣ Literatur:
Kraul, M.: Das deutsche G. 1780-1980. Frankfurt am Main 1984.
⃟ Burkert, H. D.: G. u. Gymnasialität. Aspekte einer Gymnasialpädagogik. Essen 1994.
⃟ Schmidt, Arno: Das G. im Aufwind. Aachen 21994.