Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gutshaus
Gutshaus,beim Landgut das Hauptgebäude mit Wohnungen für den Besitzer und das Gesinde, mit Büro, Wirtschaftsräumen und Gastzimmern. In größerer Form, bes. bei den ehem. Rittergütern, hieß es Herrenhaus und blieb dann der Familie und der Gutsverwaltung vorbehalten.
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