Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gutschein
Gutschein,Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Aussteller dem Inhaber oder dem in der Urkunde Genannten zu einer Leistung verpflichtet ist. Es kann sich um eine Inhaberkarte oder um einen Schuldschein handeln.
Gutschein,Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Aussteller dem Inhaber oder dem in der Urkunde Genannten zu einer Leistung verpflichtet ist. Es kann sich um eine Inhaberkarte oder um einen Schuldschein handeln.