Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gutachten
Gutachten,Aussage eines Sachverständigen in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage. - Im Prozessrecht 1) Aussagen eines Sachverständigen über den Beweisgegenstand vor Gericht. Sie betreffen gewöhnlich Tatsachenfragen. Durch das G., das der freien richterl. Beweiswürdigung unterliegt, soll die dem Gericht fehlende Sachkunde ersetzt werden. 2) Beurteilung der Rechtslage in einem bestimmten Einzelfall (Rechts-G., Votum). 3) bindende Feststellung von bestimmten Tatsachen (z. B. Schaden, Wert, Preis) durch den Schiedsgutachter. - In der Medizin ist jeder Arzt zur Erstattung von G. gesetzlich verpflichtet. Diese, aufgrund seiner Fachkenntnisse schriftlich oder mündlich abgegebene Äußerung eines (Fach-)Arztes zur Person (z. B. als Abstammungs-G. oder psychiatr. G.) oder zu einem Krankheitsfall (z. B. zur Rentenfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit) wird i. d. R. von Straf-, Zivil- oder Sozialgerichten, auch von Versicherungsträgern (z. B. der Berufsgenossenschaft), angefordert.
Gutachten,Aussage eines Sachverständigen in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage. - Im Prozessrecht 1) Aussagen eines Sachverständigen über den Beweisgegenstand vor Gericht. Sie betreffen gewöhnlich Tatsachenfragen. Durch das G., das der freien richterl. Beweiswürdigung unterliegt, soll die dem Gericht fehlende Sachkunde ersetzt werden. 2) Beurteilung der Rechtslage in einem bestimmten Einzelfall (Rechts-G., Votum). 3) bindende Feststellung von bestimmten Tatsachen (z. B. Schaden, Wert, Preis) durch den Schiedsgutachter. - In der Medizin ist jeder Arzt zur Erstattung von G. gesetzlich verpflichtet. Diese, aufgrund seiner Fachkenntnisse schriftlich oder mündlich abgegebene Äußerung eines (Fach-)Arztes zur Person (z. B. als Abstammungs-G. oder psychiatr. G.) oder zu einem Krankheitsfall (z. B. zur Rentenfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit) wird i. d. R. von Straf-, Zivil- oder Sozialgerichten, auch von Versicherungsträgern (z. B. der Berufsgenossenschaft), angefordert.