Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gut
Gut,1) allg.: Besitz; landwirtsch. (Groß-)Grundbesitz, Landgut.
2) Schifffahrt: sämtl. Tauwerk in der Takelage eines Schiffes. Man unterscheidet stehendes G. (Pardunen, Stage, Wanten), das allgemein fest installiert ist, und laufendes G., das bei der Bedienung von Ladegeschirren, Segeln usw. bewegt wird.
3) Wirtschaftstheorie: jedes Mittel zur Befriedigung menschl. Bedürfnisse. Man unterscheidet nach der Verfügbarkeit freie Güter, die in ausreichender Menge zur Verfügung stehen (z. B. Luft), sodass jeder seinen Bedarf vollständig decken kann, und wirtsch. Güter, deren Merkmal die Knappheit ist. Bei Letzteren unterscheidet man zw. nicht beliebig vermehrbaren (z. B. Kunstwerke) und beliebig vermehrbaren Gütern, deren Menge durch Kosten verursachende Produktion vergrößert werden kann. Man unterscheidet ferner Konsumgüter, die unmittelbar Bedürfnisse decken, und Produktionsmittel, mit deren Hilfe Konsumgüter hergestellt werden und die somit nur mittelbar menschl. Bedürfnisse befriedigen. Konsumgüter werden in Verbrauchsgüter (zum einmaligen Verbrauch) und Gebrauchsgüter (länger nutzbar), die Produktionsmittel in Produktionsgüter (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe) und Investitionsgüter (Anlagegüter) gegliedert. Komplementäre Güter ergänzen sich gegenseitig (z. B. Leuchte und Glühlampe), substitutive Güter können sich gegenseitig ersetzen (z. B. Butter und Margarine). Die materiellen Güter sind körperlich, wogegen die immateriellen Güter unkörperlich sind. Die Sachgüter sind materielle Realgüter; sie können unbewegl. (Immobilien) oder bewegl. Natur (Mobilien) sein. Immaterielle Realgüter sind z. B. Arbeits- und Dienstleistungen sowie Informationen, Rechte, Ideen und Nominalgüter. Private Güter (Individualgüter) können unter Ausschluss anderer Wirtschaftssubjekte individuell genutzt bzw. konsumiert werden, während bei öffentl. Gütern (Kollektivgütern) die Möglichkeit gemeinsamer Nutzung besteht.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gut