Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundvertrag
Grundvertrag(Grundlagenvertrag), der Vertrag vom 21. 12. 1972 über die Grundlagen der Beziehungen zw. der Bundesrep. Dtl. und der DDR, in Kraft getreten am 21. 6. 1973; er sollte gutnachbarl. Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung dienen. Beide Staaten erklärten einen gegenseitigen Gewaltverzicht und verpflichteten sich, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie eine internat. Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu fördern. Sie bekräftigten die Unverletzlichkeit der zw. ihnen bestehenden Grenze und die uneingeschränkte Achtung ihrer territorialen Integrität. Sie versicherten ihre Bereitschaft, prakt. und humanitäre Fragen zu regeln (z. B. Verbesserung des Post- und Fernmeldeverkehrs, Schaffung von Reiseerleichterungen, Familienzusammenführung) und vereinbarten den Austausch ständiger Vertretungen. In einem »Brief zur deutschen Einheit« an die Regierung der DDR traf die Bundesrep. Dtl. die Feststellung, dass der Vertrag nicht im Widerspruch stehe zu dem polit. Ziel der Bundesrep. Dtl., auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das dt. Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
Grundvertrag(Grundlagenvertrag), der Vertrag vom 21. 12. 1972 über die Grundlagen der Beziehungen zw. der Bundesrep. Dtl. und der DDR, in Kraft getreten am 21. 6. 1973; er sollte gutnachbarl. Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung dienen. Beide Staaten erklärten einen gegenseitigen Gewaltverzicht und verpflichteten sich, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie eine internat. Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu fördern. Sie bekräftigten die Unverletzlichkeit der zw. ihnen bestehenden Grenze und die uneingeschränkte Achtung ihrer territorialen Integrität. Sie versicherten ihre Bereitschaft, prakt. und humanitäre Fragen zu regeln (z. B. Verbesserung des Post- und Fernmeldeverkehrs, Schaffung von Reiseerleichterungen, Familienzusammenführung) und vereinbarten den Austausch ständiger Vertretungen. In einem »Brief zur deutschen Einheit« an die Regierung der DDR traf die Bundesrep. Dtl. die Feststellung, dass der Vertrag nicht im Widerspruch stehe zu dem polit. Ziel der Bundesrep. Dtl., auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das dt. Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.