Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundvermögen
Grundvermögen,eine der Vermögensarten, die durch Einheitsbewertung u. a. für die Grundsteuer festzustellen sind. Zum G. gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtsch. Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt: der Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht sowie das Wohnungseigentum und verwandte Rechte.
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