Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundvermögen
Grundvermögen,eine der Vermögensarten, die durch Einheitsbewertung u. a. für die Grundsteuer festzustellen sind. Zum G. gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtsch. Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt: der Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht sowie das Wohnungseigentum und verwandte Rechte.
Grundvermögen,eine der Vermögensarten, die durch Einheitsbewertung u. a. für die Grundsteuer festzustellen sind. Zum G. gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtsch. Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt: der Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht sowie das Wohnungseigentum und verwandte Rechte.