Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundurteil
Grundurteil,Prozessrecht: ein Zwischenurteil, das in einem Rechtsstreit ergehen kann, in dem der eingeklagte Anspruch sowohl seinem Grund (besteht überhaupt ein Anspruch?) als auch seinem Betrag nach (wenn ja, wieviel?) streitig ist. Das Gericht entscheidet im G. vorab nur über den Grund (u. a. § 304 ZPO). Das G. ist mit Rechtsmitteln selbstständig anfechtbar.
Grundurteil,Prozessrecht: ein Zwischenurteil, das in einem Rechtsstreit ergehen kann, in dem der eingeklagte Anspruch sowohl seinem Grund (besteht überhaupt ein Anspruch?) als auch seinem Betrag nach (wenn ja, wieviel?) streitig ist. Das Gericht entscheidet im G. vorab nur über den Grund (u. a. § 304 ZPO). Das G. ist mit Rechtsmitteln selbstständig anfechtbar.