Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundstückswert
Grundstückswert,steuerrechtl. Begriff für den Wert eines Grundstücks im Sinne des Bewertungs-Ges. (Einheitswert). Was die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken betrifft, kann gemäß §§ 192 ff. Baugesetzbuch durch einen selbstständigen Gutachterausschuss auf Antrag des Eigentümers und anderer Berechtigter (auch ernsthafter Kaufinteressenten) ein kostenpflichtiges Gutachten erstellt werden. Die Gutachten dienen der Erstellung von Kaufpreissammlungen, aus denen sich für ein Gemeindegebiet durchschnittl. Lagewerte (Richtwerte) ergeben. Der zu ermittelnde Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der nach Sach- und Rechtslage zu erzielen wäre.
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