Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundstücksverkehr
Grundstücksverkehr,im Sinne des Grundstücksverkehrs-Ges. vom 28. 7. 1961 die Veräußerung land- oder forstwirtsch. Grundstücke. Sie bedarf im Interesse einer gesunden Agrarstruktur der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Landwirtschaftsbehörde, die nur unter engen Voraussetzungen versagt werden kann.
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