Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufvertrag,Kaufvertrag, durch den die Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Der gesamte Vertrag mit allen Nebenabreden bedarf einer notariellen Beurkundung (§ 313 BGB) und in den neuen Bundesländern der Genehmigung durch das Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung. Ein G., durch den die Parteien vorsätzlich einen niedrigeren Kaufpreis als tatsächlich gezahlt beurkunden lassen, ist nichtig.
Grundstückskaufvertrag,Kaufvertrag, durch den die Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Der gesamte Vertrag mit allen Nebenabreden bedarf einer notariellen Beurkundung (§ 313 BGB) und in den neuen Bundesländern der Genehmigung durch das Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung. Ein G., durch den die Parteien vorsätzlich einen niedrigeren Kaufpreis als tatsächlich gezahlt beurkunden lassen, ist nichtig.