Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundschule
Grundschule,gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr (vorzeitige Einschulung oder Rückstellung ist möglich), eingeführt 1920 (Art. 146 der Weimarer Verf.). Die G. gliedert sich in die Eingangsstufe (Klasse 1 und 2) sowie in die Grundstufe (Klasse 3 und 4). Der Übergang in die weiterführenden Schulen folgt teils nach dem 4. Schuljahr, teils nach dem Besuch einer Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6). Die Gesamtschule beginnt nach dem 4. Schuljahr mit differenzierten Leistungskursen. - In Österreich bilden die Klassen 1-4 der Volksschule den Unterbau für alle weiterführenden Schulen; in der Schweiz umfasst die Primarstufe je nach Kanton 4 oder 6 Schuljahre.
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