Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundrente
Grundrente,1) (Bodenrente), auf dem Eigentum an Grund und Boden beruhendes Einkommen, das über die Verzinsung des Kaufpreises des Bodens hinaus erzielt wird; kann Rente des land- und forstwirtsch. genutzten Bodens, des Bergwerksbodens und des Baugrunds sein. Die theoret. Erklärung der G. als Differenzialrente stammt von D. Ricardo und J. H. von Thünen. Es werden folgende G.-Arten unterschieden: Bonitätsrente (auf unterschiedl. Fruchtbarkeit des Bodens beruhend), Intensitätsrente (auf unterschiedl. Intensität der Bebauung beruhend), Lagerrente (auf unterschiedl. Marktferne basierend).
2) Kriegsopferversorgung.
Grundrente,1) (Bodenrente), auf dem Eigentum an Grund und Boden beruhendes Einkommen, das über die Verzinsung des Kaufpreises des Bodens hinaus erzielt wird; kann Rente des land- und forstwirtsch. genutzten Bodens, des Bergwerksbodens und des Baugrunds sein. Die theoret. Erklärung der G. als Differenzialrente stammt von D. Ricardo und J. H. von Thünen. Es werden folgende G.-Arten unterschieden: Bonitätsrente (auf unterschiedl. Fruchtbarkeit des Bodens beruhend), Intensitätsrente (auf unterschiedl. Intensität der Bebauung beruhend), Lagerrente (auf unterschiedl. Marktferne basierend).
2) Kriegsopferversorgung.