Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundrente
Grundrente,1) (Bodenrente), auf dem Eigentum an Grund und Boden beruhendes Einkommen, das über die Verzinsung des Kaufpreises des Bodens hinaus erzielt wird; kann Rente des land- und forstwirtsch. genutzten Bodens, des Bergwerksbodens und des Baugrunds sein. Die theoret. Erklärung der G. als Differenzialrente stammt von D. Ricardo und J. H. von Thünen. Es werden folgende G.-Arten unterschieden: Bonitätsrente (auf unterschiedl. Fruchtbarkeit des Bodens beruhend), Intensitätsrente (auf unterschiedl. Intensität der Bebauung beruhend), Lagerrente (auf unterschiedl. Marktferne basierend).
2) Kriegsopferversorgung.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Grundrente