Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundpfandrechte
Grundpfandrechte,die beschränkten dingl. Rechte Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld, die als Brief- oder Buch-G. entstehen können. Sie dienen zur Sicherung einer geldwerten Forderung und geben dem Gläubiger das Recht, sich aus dem belasteten Grundstück durch Zwangsvollstreckung zu befriedigen, wenn die Forderung nicht erfüllt wird. - Das österr. Recht kennt nur die Hypothek; in der Schweiz gibt es die Grundpfandverschreibung (entspricht der Sicherungshypothek, Art. 824 ff. ZGB), die Gült und den Schuldbrief.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Grundpfandrechte