Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundlasten
Grundlasten,dauernde, vom Grundeigentümer zu tragende Lasten, einschl. der öffentl. Lasten; früher bes. auch die auf dem bäuerl. Besitz lastenden Zins-, Dienst- und Zehntverpflichtungen.
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