Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundherrschaft
Grundherrschaft,wiss. Bez. für einen Teilbereich adliger, kirchl. und königl. Herrschaft, der die europ. Agrar-, Sozial- und Verfassungsgeschichte vom Früh-MA. bis zur Bauernbefreiung des 18. und 19. Jh. entscheidend bestimmte. Die ältere G. war »Herrschaft über Land und Leute« mit der Pflicht des Grundherrn zu Schutz und Schirm gegenüber den Grundholden (meist Bauern). Diese unterstanden in unterschiedl. Abhängigkeitsverhältnissen der Gerichtsbarkeit des Grundherrn und hatten für das von ihnen bewirtschaftete Land oder auch nur für den grundherrl. Schutz Naturalabgaben bzw. Geld zu entrichten und Fronen zu leisten (Grundlasten). Seit dem Spät-MA. entwickelte sich die jüngere G. als »Herrschaft über Grund und Boden«. Ostmitteleurop. Ausprägung der G. war die Gutsherrschaft.
Grundherrschaft,wiss. Bez. für einen Teilbereich adliger, kirchl. und königl. Herrschaft, der die europ. Agrar-, Sozial- und Verfassungsgeschichte vom Früh-MA. bis zur Bauernbefreiung des 18. und 19. Jh. entscheidend bestimmte. Die ältere G. war »Herrschaft über Land und Leute« mit der Pflicht des Grundherrn zu Schutz und Schirm gegenüber den Grundholden (meist Bauern). Diese unterstanden in unterschiedl. Abhängigkeitsverhältnissen der Gerichtsbarkeit des Grundherrn und hatten für das von ihnen bewirtschaftete Land oder auch nur für den grundherrl. Schutz Naturalabgaben bzw. Geld zu entrichten und Fronen zu leisten (Grundlasten). Seit dem Spät-MA. entwickelte sich die jüngere G. als »Herrschaft über Grund und Boden«. Ostmitteleurop. Ausprägung der G. war die Gutsherrschaft.