Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundhandelsgeschäft
Grundhandelsgeschäft,Gewerbebetrieb, der als Handelsgewerbe galt, ohne dass er einer Eintragung ins Handelsregister bedurfte. Das HGB i. d. F. des Handelsrechtsreform-Ges. vom 22. 6. 1998 kennt G. nicht mehr.
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