Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grundbesitz
Grundbesitz,im steuerl. Bewertungsrecht Oberbegriff für: 1) die wirtsch. Einheiten des land- und forstwirtsch. Vermögens (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), 2) die wirtsch. Einheiten des Grundvermögens und 3) die Betriebsgrundstücke. Der G. ist Steuergegenstand der Grundsteuer. Für den G. werden von den Finanzämtern Einheitswerte festgesetzt.
Grundbesitz,im steuerl. Bewertungsrecht Oberbegriff für: 1) die wirtsch. Einheiten des land- und forstwirtsch. Vermögens (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), 2) die wirtsch. Einheiten des Grundvermögens und 3) die Betriebsgrundstücke. Der G. ist Steuergegenstand der Grundsteuer. Für den G. werden von den Finanzämtern Einheitswerte festgesetzt.