Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grund
I Grund,1) allg.: 1) Erdboden, Erdoberfläche, Boden eines Gewässers; 2) Untergrund, Hintergrund; 3) Ursache, Anlass.
2) (Malgrund) bildende Kunst: Grundierung.
3) Philosophie: als log. G. oder Erkenntnis-G. dasjenige Urteil, das die Gültigkeit eines anderen (die Folgerung) begründet. In ontolog. Hinsicht liegt der G. als Seins-G. (Real-G.) im Seienden selbst (Arche); er bezeichnet den Inbegriff der Seinsbedingungen, die reale Ursache (causa) eines Geschehens oder das Motiv (psycholog. Beweggrund) einer Handlung. - G. W. Leibniz stellte dem Satz vom Widerspruch als logisch-ontolog. Grundsatz den Satz vom zureichenden Grund zur Seite.
II Grụnd, Bad,
Bad Grund (Harz).
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