Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Großmacht
Großmacht,Staat, der aufgrund seiner polit., militär. und wirtsch. Stärke große Macht gewann. Er besitzt die Fähigkeit, seine Ansprüche gegenüber anderen Staaten (z. B. bei Friedensschlüssen) durchzusetzen, diese in ihrer Politik zu beeinflussen und auf die Beziehungen der Staaten untereinander bestimmend einzuwirken. - Mit der Entwicklung der europ. Staatengemeinschaft in der Neuzeit entwickelten sich dort G., die meist in Konkurrenz zueinander traten; nur sie tauschten Botschafter untereinander aus. Um die Mitte des 18. Jh. hatte sich in Europa ein Kreis von 5 G. herausgebildet: die Habsburgermonarchie, Frankreich, Großbritannien, Russland, Preußen. Im 19. Jh. wurden die USA und Italien sowie Japan (als erste asiat. G.) in das System der G. einbezogen. - Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen die Weltmächte weitgehend die Funktionen der bisherigen G. ein.
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