Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Großherzog
Großherzog,Fürst im Rang zw. König und Herzog; Anrede: Königl. Hoheit. 1569 wurde der Titel G. erstmals in Italien (Erhebung des Herzogtums Florenz zum Großherzogtum Toskana) verliehen. - Den Titel erlangten im Rheinbund nach 1806 und durch den Wiener Kongress (1815) versch. dt. Fürsten; als Staatsoberhaupt führt ihn noch der G. von Luxemburg.
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