Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Großgemeinde
Großgemeinde,polit. Gemeinde, i. d. R. durch Eingemeindungen entstanden und in historisch gewachsene Ortschaften gegliedert; für diese können gemäß den Gemeindeordnungen unter Umständen eigene Ortsverwaltungen gebildet werden. Die G. ist eine eigene Körperschaft, kein Gemeindeverband.
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