Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Großfürst
Großfürst(russ. Weliki Knjas), russ. Titel, urspr. der Fürsten von Kiew, ab 1186 bei den Fürsten von Wladimir-Susdal in Gebrauch; nach Unterwerfung der anderen russ. Fürstentümer durch Moskau nur noch von der Moskauer Herrscherfamilie geführt (»G. der ganzen Rus«); sie behielt ihn auch nach der Annahme des Zarentitels (1547) und des Kaisertitels (1721), nach 1886 Titel nicht regierender männl. Mitgl. des Kaiserhauses. - Seit dem 14. Jh. war G. auch Titel der litauischen Herrscher, nach 1569 Bestandteil des poln. Königstitels, der 1795 (3. Poln. Teilung) auf den russ. Kaiser überging. Ab 1809 führte der russ. Kaiser auch den Titel G. von Finnland. Die Habsburger führten seit 1765 den Titel eines G. von Siebenbürgen.
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