Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Großer Senat
Großer Senat,besonderer Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes (nicht beim Bundesverf.gericht), um innerhalb des Gerichts eine unterschiedl. Rechtsprechung der einzelnen Senate zu vermeiden. Beim Bundesgerichtshof bestehen je ein G. S. für Zivil- und Strafsachen sowie zur Vermeidung von Divergenzen zw. den G. S. die »Vereinigten G. S.« als gemeinsamer Spruchkörper aus den Großen Senaten.
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