Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Großer Rat
Großer Rat,1) Kantonsrat, Landrat, die gesetzgebende, vom Volk meist nach dem Proporzsystem gewählte Behörde (Parlament) in den schweizer. Kantonen, in denen keine Landsgemeinde besteht.
2) (Großrat), Faschismus.
3) Venedig, Geschichte.
Großer Rat,1) Kantonsrat, Landrat, die gesetzgebende, vom Volk meist nach dem Proporzsystem gewählte Behörde (Parlament) in den schweizer. Kantonen, in denen keine Landsgemeinde besteht.
2) (Großrat), Faschismus.
3) Venedig, Geschichte.