Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Große Kreisstadt
Große Kreisstadt,kreisangehörige Stadt in Bad.-Württ., Bayern und Sachsen mit besonderer, einem Stadtkreis angenäherter Rechtstellung; sie nimmt Aufgaben wahr, die sonst von den Landratsämtern als unterer staatl. Verw.behörde wahrgenommen werden. Diese Stellung setzt eine gewisse Einwohnerzahl und regionale Bedeutung voraus.
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