Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Grotius
Grotius[niederländ. 'xro:tsiys], Hugo, eigtl. Huigh de Groot, niederländ. Rechtsgelehrter und Staatsmann, * Delft 10. 4. 1583, ✝ Rostock 28. 8. 1645; gilt als »Vater des Völkerrechts«, weil er, ausgehend vom naturrechtl. Ansatz, die Grundgedanken des klass. Völkerrechts entwickelte, die bis zum Ersten Weltkrieg uneingeschränkt galten. Er wurde 1613 Ratspensionär in Rotterdam. 1618 in Zusammenhang mit dem Remonstrantenstreit ( Arminianer) zu lebenslanger Haft verurteilt, floh er nach Paris, wo er zw. 1621 und 1631 lehrte und 1625 sein Hauptwerk »De iure belli ac pacis« (dt. »Vom Recht des Krieges und des Friedens«) veröffentlichte. Bereits 1609 hatte er die Idee von der »Freiheit der Meere« in dem Werk »Mare liberum« niedergelegt. Als Gesandter Schwedens wirkte er 1635-45 in Frankreich.
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