Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gratisaktien
Gratisakti|en(Berichtigungsaktien, Zusatzaktien), neu ausgegebene Aktien, die den Aktionären der alten Aktien im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital ohne direkte Gegenleistung gegeben werden, z. B. zu drei alten eine neue Aktie. Die G. werden aus freien Rücklagen oder dem Reingewinn ausgegeben. Die Ausgabe von G. zulasten des Jahresgewinns (»Stockdividende«) gilt i. d. R. als einkommensteuerpflichtige Gewinnausschüttung. Der Erwerb von G., die gemäß §§ 207 ff. Aktien-Ges. ausgegeben werden (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), ist nicht steuerpflichtig. In diesem Fall werden bisher offen ausgewiesene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. G. werden insofern nicht »umsonst« ausgegeben, da die Verringerung der ausgewiesenen Rücklagen zumindest rechnerisch zu einem ermäßigten Aktienkurs und damit zu einem Vermögensverlust für die Aktionäre führt.
Gratisakti|en(Berichtigungsaktien, Zusatzaktien), neu ausgegebene Aktien, die den Aktionären der alten Aktien im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital ohne direkte Gegenleistung gegeben werden, z. B. zu drei alten eine neue Aktie. Die G. werden aus freien Rücklagen oder dem Reingewinn ausgegeben. Die Ausgabe von G. zulasten des Jahresgewinns (»Stockdividende«) gilt i. d. R. als einkommensteuerpflichtige Gewinnausschüttung. Der Erwerb von G., die gemäß §§ 207 ff. Aktien-Ges. ausgegeben werden (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), ist nicht steuerpflichtig. In diesem Fall werden bisher offen ausgewiesene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. G. werden insofern nicht »umsonst« ausgegeben, da die Verringerung der ausgewiesenen Rücklagen zumindest rechnerisch zu einem ermäßigten Aktienkurs und damit zu einem Vermögensverlust für die Aktionäre führt.