Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gratifikation
Gratifikation[lat. »Gefälligkeit«] die, Sonderzuwendung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber neben der eigtl. Arbeitsvergütung (Lohn, Gehalt) aus bestimmten Anlässen gewährt wird (Weihnachten, Firmenjubiläum). G. gelten nicht als Schenkung, sondern als Abgeltung erbrachter Arbeitsleistung. Auf den Erhalt von G. besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch, jedoch werden Anspruchsvoraussetzungen zunehmend in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt; sie können auch arbeitsvertragl. Vereinbarung oder betriebl. Übung sein.
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