Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Goldklausel
Goldklausel (Goldwertklausel), Sonderform der Wertsicherungsklausel, nach der eine Schuld (einschl. Zinsen) in Goldmünzen oder auf der Grundlage des Goldwertes zurückgezahlt werden soll; in Dtl. nur mit Genehmigung der Dt. Bundesbank zulässig (§ 3 Währungs-Ges. von 1948).
Goldklausel (Goldwertklausel), Sonderform der Wertsicherungsklausel, nach der eine Schuld (einschl. Zinsen) in Goldmünzen oder auf der Grundlage des Goldwertes zurückgezahlt werden soll; in Dtl. nur mit Genehmigung der Dt. Bundesbank zulässig (§ 3 Währungs-Ges. von 1948).