Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Goldene Bulle
Goldene Bulle,Bez. für das mittelalterl. Goldsiegel und - davon abgeleitet - für die hiermit versehenen Dokumente.
1) wichtigstes Grundgesetz des Hl. Röm. Reiches, von Kaiser Karl IV. vorgelegt, auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz 1356 angenommen. Die sieben Kurfürsten wurden darin mit versch. Privilegien (Unteilbarkeit der Kurlande, Primogenitur) ausgestattet und endgültig als Wähler des dt. Königs bestätigt. Darüber hinaus enthielt die G. B. Bestimmungen über den Landfrieden, Beschränkungen des Fehderechts sowie das Verbot, andere Bündnisse als Landfrieden abzuschließen.
2) G. B. Böhmens, von Friedrich II. 1212 erteiltes Privileg, das das böhm. Königtum absicherte.
3) G. B. Ungarns, das älteste, von Andreas II. erlassene Grundgesetz Ungarns (1222), legte die Freiheitsrechte des Adels fest.
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