Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Glühlampe
Glühlampe,künstl., elektr. Lichtquelle, bei der ein schmelzbarer Draht (meist Wolfram) im Vakuum oder in chem. inaktiver Gasatmosphäre (meist Stickstoff, Argon, Krypton), um Oxidation und Verdampfen der Wendel sowie Schwärzung des Kolbens zu verhindern, zum Glühen gebracht wird. Der Glühdraht ist als Einfach- oder (meist) Doppelwendel ausgebildet und wird in einem Glas- oder Quarzkolben zw. zwei Stromzuführungselektroden gehalten. G. werden in versch. Kolbenformen im Leistungsbereich von 0,1 W bis 20 000 W sowie für Spannungen von 1 V bis 220 V und darüber hergestellt. Die Lichtausbeute beträgt 10 bis 20 lm/W, 5 bis 15 % der Leistungsaufnahme wird in Licht, der größere Teil in Wärme umgesetzt. G. werden zunehmend durch Leuchtstofflampen ersetzt. Der Mechaniker H. Goebel baute 1854 die erste G. mit einem Bambuskohlefaden; zum wirtsch. Erfolg wurde die G. in Form der Kohlefadenlampe ab 1879 durch T. A. Edison geführt; die erste Metallfadenlampe konstruierte 1898 C. Auer von Welsbach.
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