Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Glücksspiel
Glücksspiel,Spiel um Vermögenswerte, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht im Wesentlichen von den Fähigkeiten und Kenntnissen und dem Grad der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder überwiegend vom Zufall bestimmt wird (z. B. Bakkarat, Roulette, versch. Kartenspiele). Die öffentl. und die in geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäßig betriebene Veranstaltung von G. ohne behördl. Erlaubnis sowie die Beteiligung hieran sind mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bzw. sechs Monaten bedroht (§§ 284, 285 StGB), das gewerbsmäßige G. oder G. als Mitgl. einer Bande zur fortgesetzten Begehung solcher Taten mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren; außerdem kann auf Vermögensstrafe erkannt werden (bei Bandenmitglied). - Ähnl. Bestimmungen gelten im österr. Recht. In der Schweiz wurde 1993 die Aufhebung des Spielbankenverbots beschlossen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Glücksspiel