Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gläubigeranfechtung
Gläubigeranfechtung,Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Gläubiger, der mit seinem vollstreckbaren Titel keine Erfüllung der fälligen Forderung gefunden hat. Durch die G. soll die Zwangsvollstreckung auf Werte ausgedehnt werden, die der Schuldner verschenkt oder absichtlich weggegeben hat, um die Zwangsvollstreckung zu vereiteln.
Gläubigeranfechtung,Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Gläubiger, der mit seinem vollstreckbaren Titel keine Erfüllung der fälligen Forderung gefunden hat. Durch die G. soll die Zwangsvollstreckung auf Werte ausgedehnt werden, die der Schuldner verschenkt oder absichtlich weggegeben hat, um die Zwangsvollstreckung zu vereiteln.