Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gläubiger
Gläubiger,jemand, der kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, von einem anderen (dem Schuldner) eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB).
Gläubiger,jemand, der kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, von einem anderen (dem Schuldner) eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB).