Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Glossatoren
Glossatoren,Vertreter der Rechtsschule von Bologna, um 1100 von Irnerius gegr. Die G. machten das »Corpus Iuris Civilis« durch Randbemerkungen (Glossen) verständlich, schieden Unbrauchbares aus und schufen so die Grundlage des gemeinen Rechts. Die bekanntesten G. des 13. Jh. waren Azo und Accursius. Abgelöst wurden die G. durch die Postglossatoren (Kommentatoren).
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